Bestellpraxis / Terminvereinbarung und -Absage
Wir sind eine Bestellpraxis und arbeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sie können Termine telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular vereinbaren.
Wenn Sie Termine für eine Rezeptbehandlung vereinbaren möchten, benötigen wir bitte alle Rezeptdaten für die Terminreservierung.
Gerne können Sie uns das Rezept auch per Email senden, sodass wir die Gültigkeit der Verordnung überprüfen können.
Sie erhalten nach der Terminvereinbarung unverschlüsselt als PDF per Email, die Honorarvereinbarung, sowie die Anmeldung und Datenschutzvereinbarung.
Bitte senden Sie uns die Dokumente unterschrieben per Email zurück oder bringen die Unterlagen ausgedruckt zum ersten Behandlungstermin mit.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin pünktlich, da sich sonst Ihre Behandlungszeit verkürzt. Wir sind sehr bemüht, dass Ihre Termine pünktlich anfangen, jedoch ist es bei der Arbeit mit Menschen und Ihren unterschiedlichen Bedürfnissen nicht immer gewährleistet, dass wir auf die Minute genau beginnen können. Eine Verspätung von seiten der Praxis geht nicht zu Ihren Lasten.
Bitte planen sie sich immer eine Wartezeit von 5-10 Minuten ein, für eventuelle Verzögerungen.
Terminabsage
Wir bitten Sie, Termine rechtzeitig, jedoch 24 Stunden vor Terminbeginn abzusagen, sodass Ihr Termin weitervergeben werden kann.
Nur so können wir unseren Patienten einen möglichst schnellen Therapiestart gewährleisten. Sollten Sie uns für eine Absage nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben uns eine Email.
Anrufe ohne konkrete Nachricht auf dem Anrufbeantworter können nicht als Absageversuch gewertet werden.
An Feiertagen oder Wochenenden, bitten wir wenn möglich am davor liegenden Werktag abzusagen, wichtig ist dennoch, dass
Sie auch an Feiertagen und Wochenenden die Absagefrist einhalten mit einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder einer Email.
ACHTUNG!
Nicht oder zu spät abgesagte Termine, werden privat in Rechnung gestellt, nach der aktuellen Preisliste der Privatpreise.
Terminänderungen
Wir behalten es uns vor bei Kapazitätsschwierigkeiten oder personellen Ausfällen die Termine kurzfristig zu ändern ohne persönliche Rücksprache mit Ihnen zu halten, aufgrund des hohen Arbeitsaufwands, um für möglichst viele Patienten eine Versorgung gewährleisten zu können.
Über Terminänderungen werden Sie telefonisch, per Email oder mit einer Terminerinnerung über die aktuelle Terminuhrzeit informiert.
Sollte die veränderte Uhrzeit nicht bei Ihnen möglich sein, sagen Sie bitte den Termin entsprechend fristgerecht ab, sodass wir
den Termin an einen anderen Patienten weitervergeben können.
Mitwirkungspflicht des Patienten
Laut Abs.1c BGB sollen Therapeut und Patient zur Durchführung der medizinischen Behandlung zusammenwirken und das
erlernte Übungsprogramm zu Hause weiter fortzuführen. Dabei hat der Patient insbesondere die für die Behandlung
bedeutsamen objektiven und subjektiven Umstände offenzulegen. Daher bitten wir Ihrerseits uns über neu dazu gekommenen Diagnosen, Symptome sowie zusätzliche Therapieansätze in anderen Praxen in Kenntnis zu setzten, damit wir unsere Behandlung aktuell anpassen können.
Behandlungszeiten
Die Dauer der Behandlungszeit richtet sich nach dem verordneten Heilmittel. Für vorrangige Heilmittel, wie z.b Krankengymnastik vergütet die gesetzlichen Krankenkassen 15-20 Minuten.
Unsere Praxis arbeitet daher im 20 Minuten Takt.
Die Zeitvorgaben werden auch für Privatrezepte aus organisatorischen Gründen übernommen.
Enthalten in der angegebenen Behandlungszeit ist:
- Alle Vor-und Nachbereitungen einer Behandlung (Aufklärung des Patienten, Anamnesegespräch, An-und Ausziehen des Patienten, Reinigung der benutzten Kontaktflächen, die Zeit der Raumbelegung)
- Das erstellen eines individuellen Behandlungsplans inkl. Einweisung
- Zeitinvest für gesetzlich vorgeschriebene medizinische Dokumentationen von Berichten, Befunden und Behandlungsverläufen
Behandlungszeit verlängern/ Doppeltermin
Eine Doppelbehandlung bedeutet, dass der Patient an einem Tag zwei Behandlungseinheiten erhält.
Grundsätzlich laut gesetzlichen Krankenkassen sollen Heilmittel je Behandlungstag nur einmal erfolgen.
Allerdings kann es medizinisch bedingte Ausnahmen geben, bei denen eine Doppelbehandlung angezeigt ist. Solche medizinischen Begründungen können z.B. sein:
- mehrere oder besonders schwere neurologische Diagnosen > der Patient braucht länger um auf Fragen oder
Bewegungsaufträge zu reagieren - schwerwiegende Erkrankungen oder Immobilit
- mehrere gleichzeitig vorliegende Erkrankungen die auf einer Verordnung angegeben sind
- Zeitinvest bei der Entkleidung, Lagerung und Behandlung durch Erkrankung
- Schmerzpatienten
- kognitiv eingeschränkte Menschen > diese Patienten brauchen mehr Zeit, um auf Fragen eine klare Antwort zu geben, eine
Übung umzusetzen oder einen Lagerungswechsel durchzuführen.
Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich daher in einem Fragen-und Antworten-Katalog zu den Heilmittel-Richtlinien (92 SGB V) unter der Lfd.-Nr. 19 zu § 12 Abs. 1 auf folgende Antwort
geeinigt:Grundsätzlich ssollen Heilmittel je Behandlungstag max. nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden; in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen. Die vom Arzt im Feld “Behandlungseinheiten“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge.
Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er im Feld “Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ dies deutlich machen (z. B. KG Doppelbehandlung). Sind im Feld Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.“
Aufklärungsgespräch und Anamnese-, sowie Befundaufnahme
In der ersten vereinbarten Behandlungseinheit eines jeden Rezepts findet ein Aufklärungsgespräch statt, sowie die Anamnese und die Befundung bzw. Wiederholungsbefundung des Patienten. Je nach Zeitaufwand kann es dazu kommen, dass keine praktische Behandlung durchgeführt wird in der ersten Behandlungseinheit. Mit der praktichen Durchführung der Physiotherapie wird dann in der zweiten Behandlungseinheit begonnen.
Ohne das Anamnesegespräch, sowie die Befunderhebung kann keine individuelle patientenbezogene praktische Behandlung mit festgelegten Behandlungszielen erfolgen, da hierzu Vorwissen über die Krankengeschichte und die aktuellen Lebensumstände des Patienten notwendig ist.
Videocall – Aufklärungsgespräch, sowie die Anamnese und Befundung bzw. Wiederholungsbefundung
Das Aufklärungsgespräch, sowie die Anamnese und Befundung bzw. Wiederholungsbefundung kann und wird in verschiedenen Fällen per Videocall durchgeführt, über einen zertifizierten anbieter der Telemedizin.
Die räumliche Kapazität ist in der Praxis für die praktischen Physiotherapieeinheiten vorgesehen, daher wird bei einer hohen Auslastung das Aufklärungsgespräch, sowie die Anamnese und Befundung bzw. Wiederholungsbefundung als Videocall durchgeführt.
Gültigkeit gesetzlicher Verordnungen
Wir sind verpflichtet, alle im Heilmittelkatalog vorgegebenen Richtlinien einzuhalten, damit Ihre gesetzliche Krankenkasse unsere
Leistung vergütet.
Rezeptregularien Heilmittelverordnung gesetzlich Versicherte
- Rezeptbeginn Behandlungsbeginn innerhalb 28 Tagen nach Ausstellungsdatum
- Dringender Behandlungsbedarf Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum
- ICD 10 Code muss vorhanden sein
- Diagnosegruppe muss vorhanden sein
- Leitsymptomatik muss mindestens 1 Feld a/b/c angekreuzt sein ODER
patientenindividuelle Leitsymptomatik + individuellen Freitext angeben - Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs zb. KG oder KG Doppeltermin
- Behandlungseinheiten max. Anzahl nach den HMR ggf. innerhalb 12 Wochen behandelbar bei LHMB/BVB
- Ergänzende Heilmittel zb. Wärmebehandlungen/ Eisbehandlungen/ Heiße Rolle
- Therapiebericht muss nicht zwingend angekreuzt werden (Kurzbericht/ Weiterempfehlung)
- Haubesuch bei ja oder nein muss ein Kreuz erfolgen
- Therapiefrequenz wenn möglich 1-3x pro Woche für eine flexible Terminplanung
- Arztstempel mit Unterschrift muss vorhanden sein
Ein ausführlicher Behandlungsbericht muss vom Arzt über eine gesonderte schriftliche Aufforderung der Physiotherapiepraxis
mitgeteilt werden. Hier reicht kein Kreuz auf der entsprechenden Verordnung.
Ungültige Verordnung ?
Sollte Ihr Rezept falsch, von der Arztpraxis, ausgestellt worden sein oder ist bereits abgelaufen, muss dieses korrigiert werden um Gültigkeit zu erlangen.
1. Möglichkeit – Sie lassen das Rezept, nach unseren Vorgaben, bei Ihrer Arztpraxis korrigieren und bringen
dieses zum 2. Behandlungstermin mit, andernfalls muss die Behandlung abgebrochen werden.
2. Möglichkeit – Unsere Praxis übernimmt die Kommunikation mit der Arztpraxis und lässt das Rezept korrigieren.
Für diesen zusätzlichen Aufwand, wird Ihnen privat eine Rezeptorganisations-Pauschale in Rechnung gestellt, diese Fristgerecht zu bezahlen ist.
Wir behalten es uns vor gesetzlich versicherten Patienten bei keinem Korrekturerfolg der Verordnung die Kosten der bereits stattgefundenen Behandlungseinheiten privat in Rechnung zu stellen.
Rezeptunterbrechung gesetzlich Versicherter – Krankheit/ Urlaub/ Feiertag oder anderweitige Verhinderungen
Da unsere Praxis mit den verschiedensten Krankenkassen zusammenarbeitet, haben wir uns auf eine einheitliche Regelung der Unterbrechung festgelegt.
Die Behandlung darf nur mit einer der folgenden Begründungen unterbrochen werden:
K – Krankheit des Patienten oder des Therapeuten, wenn kein anderer Therapeut zur Verfügung steht
U – Urlaub des Patienten oder des Therapeuten, wenn kein anderer Therapeut zur Verfügung steht.
T – Unterbrechung bei einer medizinischen Indikation nach Rücksprache mit dem Arzt
Ein Rezept ist maximal bei 6 Behandlungseinheiten 3 Monate gültig und ab 10 Behandlungseinheiten 6 Monate gültig nach Ausstellungsdatum, um die Behandlungseinheiten abzuschließen.
Wenn die Praxis einen Therapieerfolg bzw. das Therapieziel nicht mehr medizinisch begründen kann, muss das Rezept vorzeitig abgebrochen werden.
Abrechnung
Rechnungen, Quittungen, Zusammenfassungen von gezahlten Beträgen werden als unverschlüsselte PDF Datei mit den erforderlichen personen bezogenen Daten den Patienten per Email zugesendet und zur Verfügung gestellt, damit diese digital den Patienten vorliegen.
Rechnungen oder Eigenanteile sind zur angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen, andernfalls beginnt unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren oder/ und ein Rechtsanwaltsbüro oder Inkassounternehmen wird zur Entlastung eingesetzt.
Ein Mahnverfahren wir von der Praxis nicht zur Zahlungsaufforderung durchgeführt.
- Für alle gesetzlich versicherten Patienten ab dem 18. Lebensjahr (ausgenommen Sie legen uns einen Befreiungsausweis vor)
wird eine Rezeptgebühr von Ihrer Krankenkasse vorruasgetzt. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10 Euro Rezeptgebühr
+ 10% des Rezeptwertes. - Privatpatienten sind dazu verpflichtet die vereinbarten Honorarsätze innerhalb der Zahlfrist zu begleichen, unabhängig davon,
ob die Versicherung, die Kosten ganz, nicht oder nur Teilweise erstattet. Dies kommt auf den vereinbarten Versicherungstarif an, welcher von unserer Praxis nicht überprüft wird. Privatrechnungen werden nicht zu einem regelmäßigen Zeitpunkt erstellt. Diese werden Ihnen je nach aktuellen Arbeitsaufkommen gefertigt und per Post, sowie per Mail unverschlüsselt vorab, aufgrund der startenden Zahlungsfrist zugestellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail oder in der Praxis gerne zur Verfügung.