Sie haben ein ärztliches Rezept?
Unsere Praxis bietet für alle möglichen Behandlungen des Heilmittelkatalogs Termine an.
Rezepte werden von einer Arztpraxis, Krankenhaus oder einem durchgangs Arzt aufgestellt und können mit einer gesetzlichen Versicherung direkt und mit einem privat versicherten Patienten abgerechnet werden.
Termine diese Patienten nicht einhalten, egal aus welchen Gründen und die Absagefrist von 24 Std. nicht einhalten, müssen die Behandlunsgkosten des versäumten Termins selbst bezahlen, daher lassen wir uns vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinabrung unterschreiben. Die Versicherung vergütet keine verpassten Termine ohne vorherige pünktliche Absage.
In der Regel hat man als gesetzlich, sowie als Kassenpatient einen Eigenanteil zu der verordneten Behandlung zu leisten.
Gesetzlich Versichert?
Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Zuzahlungsgebühr eingeitlich bei alles Versicherung gleich und beträgt 10€ Rezeptgebühr + 10% Eigenanteil an den Behandlungskosten.
Privat Versichert?
Bei privat versicherten Patienten kann der Eigenanteil je nach Versicherungsunternehmen oder Versicherungstarif variieren, daher lassen wir uns vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinabrung unterschreiben.
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG *Preise können von den Beihilfepreisen, sowie von Ihrem Tarif abweichen. In der Honorargestaltung ist der PT frei und bestimmt die Höhe anhand seiner betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Ein Honorar für persönlich erbrachte Leistungen sind bis zu Faktor 2,3 möglich und ein Honorar für ergänzende Heilmittel bis zu Faktor 1,8 des Ersatzkassentarif GKV.
Bitte informieren Sie sich zu ggf. falls anfallenden Eigenanteilen bei Ihrer Versicherung.
Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen?
Unsere Praxis rechnet auch direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab, wenn Sie einen Arbeits- oder Schulunfall oä. hatten.
Ein Eigenanteil fällt bei BG-Rezepten nicht an, allerdings hat die BG strenge Rezeptvorschriften, welche von den der gesetzlichen Krankenkassen, sowie den privaten Versciherungen abweichen.
- Rezepte müssen innerhalb 7 Tage begonnen werden, nach Ausstellungsdatum
- Bei nicht einhalten der Rezeptangaben zb. die Anzahl pro Woche verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Rezeptbehandlungen werden als aktive Eigenübungen oder passive Techniken durchgeführt.
Aktive Behandlungen:
- KG – Allgemeine Krankengymnastik
- MT – Manuelle Therapie
- KG ZNS – neurologische Zusatzübungen zur allgemeinen Krankengymnastik
- KG Atemtherapie – Atemübungen
- KG Muko – Kombinationsbehandlung z.b Atemübungen, Dehnungen
Passive Behandlungen:
- KMT – Klassische medizinische Massage
- MT – Manuelle Therapie
- Wärmebehandlungen zb. Warmpackungen oder Heißluft
- Traktionsbehandlungen
- Manuelle Lymphdrainage
Wenn notwenig wird ein Hausaufgabenprogramm erstellt, sodass die erlernten Eigenübungen regelmäßig an den Tagen ohne Physiotherapietermin durchgeführt werden können.
Vereinbaren Sie einen Termin – wir behandeln gesetzliche Kassenpatienten und Privatpatienten.
Bitte halten Sie für die Terminvereinbarung das Rezept bereit und nennen uns alle notwenidgen Angaben.
Ärztlich verordnete Behandlungen:
- Krankengymnastik, Physiotherapie
- Krankengymnastik, Physiotherapie ZNS
- KG Atemtherapie (Atemphysiotherapie)
- Manuelle Lymphdrainage
- Kompressionsbandagen bei Ödemen
- Manuelle Therapien
- Medizinische Massagen
- Manuelle Traktions-/ Extensonsbehandlungen
- Fußreflexzonentherapie
- Bindegewebsmassage/Faszientherapie
- Warmpackungen und Wärmeanwendungen mittels Strahler
Unterschied Rezeptbehandlungen und Selbstzahlerbehandlungen
Rezeptbehandlungen werden, bei ordnungsgemäßer verordnung von der Krankenversicherung der behandelnden Physiotherapiepraxis oder dem privat Versicherten vergütet, wo lediglich ein Eigenanteil für den Patienten anfällt.
Selbstzahlerbehandlungen ohne Rezept werden nicht von der Krankenversicherung der behandelnden Physiotherapiepraxis vergütet und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Verschiedene Versicherungen akzeptieren, wenn Patienten die bezahlten Rechnungen eigenständig bei der Versicherung einreichen und erstatten einen, im Versicherungsvertrag, vereinbarten Betrag.
Medizinische Selbstzahlerbehandlungen werden bei der Physio Ambulanz als sektorale Heilpraktikerlesitungen abgerechnet, um die Ersattungschancen für den Selbstzahler zu erhöhen.
Krankheitsbilder und Symptome
Die unterschiedlichsten Krankheiten und Syptome können bei uns therapiert werden wie z.B.:
- Schulter-/ Nackenbeschwerden
- Rückenbeschwerden wie Bandscheibenvorfälle, HWS-/BWS-/LWS-Syndrome
- Knochenbrüche / Band- und Sehnenverletzungen
- Arthrose von Gelenken
- Künstliche Hüft-, Knie-, und Schulterprothesen
- Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle, Hirninfarkte, Morbus Parkinson o.ä
- Erkrankungen des Lymphsystemes wie Wassereinlagerungen oder Lipödeme
- Kopfschmerz-, Migränepatienten
Bei Fragen zur Behandlung Ihrer Beschwerden sprechen Sie uns gerne an.