Medizinische Selbstzahlerbehandlungen

Ein Sektoraler Heilpraktiker hat die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach § 1 Absatz 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker). Die Zulassung eines Sektoraler Heilpraktikers für Physiotherapie wird erteilt, für NRW, vom Gesundheitsamt Düsseldorf.

Dieser Berufstitel ermöglicht es zertifizierten Physiotherapeuten, unabhängig von der ärztlichen Verordnung, also ohne Rezept, Patienten im physiotherapeutischen Bereich zu behandeln und diese privat abzurechnen.

Die Behandlung eines Sektoraler Heilpraktikers ist eine Heilbehandlung.

Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) wird die Diagnosestellung durch eine Umfangreiche Untersuchung und Beratung vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose, Rezept und Therapie finden in einer Praxis statt.

Mit dieser Zusatzqualifikation der Praxis haben Sie die Möglichkeit bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis zu kommen ohne vorher beim Arzt gewesen zu sein.

Ist die Befundlage unklar, wird der Patient von einem Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie umgehend zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären zu lassen.

Physiotherapie und sektoraler Heilpraktiker in einer Praxis in Bensberg

Vorteile für Patienten ?

  • Keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
  • Physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Direkter Zugang zum Physiotherapeuten
  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen
  • Sie werden bei jedem vereinbarten Termin ausführlich Beraten und befundet
  • Ein sektoraler Heilpraktiker ist befugt bei einer längerfristigen Behandlungsserie ein Privatrezept über physiotherapeutische Behandlungen auszustellen

Kostenübernahme der Behandlungen?

Gesetzliche versichert:
Die Behandlungen des Sektoraler Heilpraktikers für Physiotherapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider in den seltensten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren, wenn Sie eine Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wünschen.

Privat versichert:
Für Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Teil- oder Gesamterstattung.

Die Rechnungen des Sektoraler Heilpraktikers für Physiotherapie (erstellt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung zum Teil oder gesamt geltend gemacht werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenübernahme.

Personal Training/ Einzelgymnastik

Gerne bieten wir Ihnen auch ein individuelles Trainingskonzept an welches für Sie, und passend auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.
In diesem Rahmen haben Sie eine persönliche Betreuung im Rahmen eines personal Trainings und Ihnen wird ein individueller Traiingsplan erstellt, nachdem in einem Anamnese- und Befundgespräch die Defizite und Ursachen für Beschwerden oder Dysfunktionen erkannt wurden.
Ihre Trainerin passt Ihnen gerne auch im weiteren Verlauf des personal Trainings, nach Bedarf die Trainingsziele und entsprechenden Übungen an, soweit von Ihnen gewünscht und notwendig.

Der Ersttermin findet 60 Minuten statt und die Folgetermine 40 Minuten.
Ersttermin
–> 20 min. Anamnese- und Befundgespräch erstellen eines Trainingsplans
–> 40 min. aktives personal Training
Folgetermine
–> 40 min. aktives personal Training

Sollten Änderungen am Trainigsplan erforderlich sein, wird erneut ein Termin mit 60 Minuten geplant und angesetzt, um den Plan mit Ihnen gemeinsam zu besprechen und zu erstellen.

Behandlungszeiten
Mo   8-17:30 Uhr
Die   8-18:30 Uhr
Mitt  8-17:30 Uhr
Do    9-18:30 Uhr
Frei  8-15:00 Uhr

Sprechstunde Rezeption
Montag        9 – 13 | 14:00 – 17:30 Uhr
Dienstag      9 – 13 | 14:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch     9 – 13 Uhr
Donnerstag  9 – 13 | 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag        9 – 13 Uhr

 

Außerhalb der Zeiten sind wir per E-Mail erreichbar oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch auf dem Anrufbeantworter!
Die Öffnungszeiten können Urlaubs-, Fortbildungs- oder Krankheitsbedingt abweichen.

    Telefon: 02204/9676622

    Preisliste

    Unsere Preise sind angelehnt an die Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“.

    Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.

    Je nach Tarif der Privatenversicherungsgesellschaft kann der Preis abweichen.

    Preisliste als PDF

    Sektoraler Heilpraktiker – der Beruf des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie

    Physiotherapeuten ohne Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie sind auf die ärztlichen oder heilpraktischen Verordnungen angewiesen, da es untersagt ist medizinische Behandlungen ohne vorheriger Erstdiagnose zu leisten.

    Heilpraktiker für Physiotherapie dürfen die Erstdiagnosen stellen nach dem Anamnesegespräch, sowie der Erstuntersuchung eine physiotherapeutische Behandlung verordnen auf Privatrezept.

    Die Heilerlaubnis des sektoralen Heilpraktikers ist auf den Bereich der Physiotherapie beschränkt.
    Die Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie ermöglicht Physiotherapeuten den „First Contact“, also den Direktzugang zum Patienten. Sie dürfen also ohne ärztliche Verordnung sofort physiotherapeutisch behandelt werden.

    Der Beruf des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die viel Fachwissen, Erfahrung und besonderes Feingefühl, sowie große Sensibilität erfordert.

    Weitere Informationen zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie (hier klicken)